Benötigt mein ePaper einen Cookie-Hinweis? Gilt die Impressumspflicht auch für ein ePaper? Und was gibt es zum Datenschutz zu beachten? Das alles sind Fragen, die unsere Kunden beschäftigen. Die Antworten darauf finden Sie zusammengefasst in diesem Blogbeitrag.
Datenschutz wird bei uns groß geschrieben. Aus diesem Grund bietet ein 1000°ePaper drei Möglichkeiten, individuelle Datenschutz-Einstellungen vorzunehmen: Cookie-Hinweis, Datenschutzerklärung und Impressum. Damit gewährleisten Sie nicht nur die Sicherheit Ihrer Kundendaten. Auch die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt damit kein Problem dar. Im Folgenden erklären wir Ihnen, wie Sie Cookie-Hinweis, Datenschutzerklärung und Impressum zu Ihrem ePaper hinzufügen und beantworten die meist gestellten Fragen zum Thema. Mit Klick auf die jeweilige Frage gelangen Sie direkt zur Antwort.
1. Datenschutzerklärung
- Benötige ich zwingend eine Datenschutzerklärung im ePaper?
- Wie lege ich die Datenschutzerklärung im ePaper an?
- Wie wird der Datenschutzhinweis im ePaper angezeigt?
- Welche Informationen müssen in die Datenschutzerklärung?
2. Cookie-Hinweis
- Wann muss ich in meinem ePaper auf Cookies hinweisen?
- Wie lege ich einen Cookie-Hinweis im ePaper an?
- Wie wird der Cookie-Hinweis im ePaper angezeigt?
3. Impressum
- Ist ein Impressum im ePaper Pflicht?
- Wie lege ich ein Impressum in der Menüleiste meines ePapers an?
- Wie wird das Impressum im ePaper angezeigt?
1. Datenschutzerklärung
Eine Datenschutzerklärung ist laut Art. 13 DSGVO immer dann notwendig, wenn eine Webseite in irgendeiner Form personenbezogene Daten erhebt. Dazu gehören nicht nur Name, Mail-Adresse oder Verknüpfungen zu Social Media-Accounts. Auch bei IP-Adressen handelt es sich um persönliche Daten.
Benötige ich zwingend eine Datenschutzerklärung im ePaper?
Wenn Sie Ihr ePaper auf Ihrer eigenen Webseite veröffentlichen, dann gilt für das ePaper die Datenschutzerklärung Ihrer Webseite. Ein separater Datenschutz-Hinweis im ePaper ist dann nicht zwingend notwendig. Trotzdem können Sie einen optionalen Hinweis zum Datenschutz hinzufügen oder an dieser Stelle auf die Datenschutzerklärung Ihrer Webseite verweisen. Damit gestalten Sie die Datenerhebung für die Leser Ihres ePapers noch transparenter und gewinnen so das Vertrauen Ihrer ePaper-Nutzer.
Zwingend erforderlich ist eine Datenschutzerklärung in Ihrem ePaper nur dann, wenn Sie mit Hilfe des ePapers personenbezogene Daten erheben, z.B. in Form von Kontaktformularen oder durch Tracking-Tools, und gleichzeitig das ePaper unabhängig von Ihrer Webseite veröffentlichen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie Ihr ePaper als eigenständigen Weblink veröffentlichen und dieser nicht über Ihre Webseite erreichbar ist.
Wie lege ich die Datenschutzerklärung im ePaper an?
Loggen Sie sich zuerst mit Ihren Zugangsdaten im ePaper Content-Management-System (CMS) ein. Wählen Sie das ePaper, in dem Sie den Datenschutzhinweis hinzufügen möchten, aus dem linken Menü aus und öffnen Sie anschließend die ePaper Einstellungen (siehe Abbildung 1). Navigieren Sie zum zweiten Reiter Einstellungen Menüleiste. Bei der Option zum Datenschutzhinweis (DSGO) müssen das Häkchen zum Anzeigen des Datenschutzhinweises aktivieren. Im Feld Hinweistext können Sie nun Ihre Datenschutzerklärung einfügen oder auf die Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite verweisen (siehe Abbildung 2). Wenn Sie oben im Texteingabefeld auf das Source bearbeiten-Icon ganz rechts klicken, haben Sie zudem die Möglichkeit, einen HTML-Code einzufügen, um so den Datenschutzhinweis individuell zu gestalten. Außerdem können Sie zusätzlich dazu die Höhe und Breite der Shadow-Box festlegen, in der der Datenschutzhinweis angezeigt wird.
Wie wird der Datenschutzhinweis im ePaper angezeigt?
Der Datenschutzhinweis wird Ihren Lesern als zusätzliches Symbol in der Menüleiste des ePaper-Players angezeigt. Klicken Ihre Leser nun auf das Symbol, öffnet sich eine Shadow-Box mit dem von Ihnen festgelegten Text.
Welche Informationen müssen in die Datenschutzerklärung?
Ihre Datenschutzerklärung muss den Nutzer über die Art und den Umfang der Datenerhebung und -speicherung aufklären. Zudem muss dem Nutzer der Zweck der Datenverarbeitung mitgeteilt werden. Falls Dritte in diese Vorgänge eingebunden sind, muss dies ebenfalls kenntlich gemacht werden. Ausführlichere Informationen dazu finden Sie in Art. 13 DSGVO.
2. Cookie-Hinweis
Bei sogenannten Cookies handelt es sich um Daten einer Webseite, die auf dem Computer zwischengespeichert werden. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen “Session Cookies” und “Tracking Cookies”. Session Cookies sind in der Regel essentielle Cookies, d.h. sie sind notwendig, damit die Webseite einwandfrei funktioniert. Darüber hinaus ermöglichen sie beispielsweise das Speichern der Login-Daten, sodass diese nicht bei jedem Besuch neu eingegeben werden müssen. Tracking Cookies hingegen dienen dazu, die Aktivitäten des Besuchers auf einer Webseite nachzuverfolgen und für Analyse- und Marketingzwecke bereitzustellen.
Wann muss ich in meinem ePaper auf Cookies hinweisen?
Ein 1000°ePaper selbst setzt keine Cookies ein. Möchten Sie aber Nutzerdaten tracken, beispielsweise mittels eines Analyse-Tools wie Google Analytics, werden Tracking Cookies verwendet, was einen Cookie-Hinweis mit Akzeptieren-Button zwingend erforderlich macht. Denn laut Art. 7 DSGVO dürfen personenbezogene Daten, zu denen die Tracking Cookies gehören, nur dann erfasst werden, wenn Benutzer ihre Zustimmung zur Nutzung gegeben haben.
Für den Cookie-Hinweis gilt dasselbe wie für die Datenschutzerklärung: Veröffentlichen Sie Ihr ePaper auf Ihrer eigenen Webseite, dann benötigen Sie im ePaper keinen separaten Cookie-Hinweis. Es gilt stattdessen der Cookie-Hinweis Ihrer Webseite. Wenn Ihr ePaper aber beispielsweise über Google zu finden ist und das ePaper der erste Kontaktpunkt ist, den die Nutzer mit Ihrem Internetauftritt haben, empfehlen wir das Hinzufügen eines Cookie-Hinweises, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Wie lege ich einen Cookie-Hinweis im ePaper an?
Einen Cookie-Hinweis können Sie ebenfalls ganz einfach in den ePaper Einstellungen einrichten. Loggen Sie sich dafür zuerst mit Ihren Zugangsdaten im ePaper Content-Management-System (CMS) ein und wählen Sie das ePaper aus, in dem Sie den Cookie-Hinweis hinzufügen möchten. Öffnen Sie nun die ePaper Einstellungen (siehe Abbildung 1). Unter Allgemeine Einstellungen können Sie ganz unten das Häkchen bei Cookie-Hinweis aktivieren setzen und Ihren individuellen Hinweistext in das Texteingabefeld einfügen (siehe Abbildung 2). Optional können Sie den von uns vorgefertigten Text verwenden oder mittels des Source bearbeiten-Icon ganz rechts einen HTML-Code einfügen, um so Ihren Cookie-Hinweis individuell zu gestalten. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, den Buttontext des “Akzeptieren”-Buttons anzupassen.
Wie wird der Cookie-Hinweis im ePaper angezeigt?
Der Cookie-Hinweis wird angezeigt, wenn Ihre Leser das ePaper zum ersten Mal öffnen. Es erscheint der von Ihnen festgelegte Hinweistext sowie der Akzeptieren-Button. Nachdem der Leser der Nutzung von Cookies durch Klick auf den Button zugestimmt hat, wird der Cookie-Hinweis wieder ausgeblendet.
3. Impressum
Gemäß Art. 5 Telemediengesetz (TMG) sind alle geschäftlichen Diensteanbieter im Internet verpflichtet, ein Impressum “leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten”. Allein Online-Medien, die laut Art. 55 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, sind von der Impressumspflicht befreit.
Ist ein Impressum im ePaper Pflicht?
Bei einem ePaper handelt es sich um ein geschäftliches Telemedienangebot. Aus diesem Grund muss ein Impressum angelegt werden, das für den Nutzer leicht auffindbar ist. Dafür haben Sie mehrere Optionen:
- Das Impressum ist bereits auf den Seiten Ihres ePapers, d.h. in der ursprünglichen PDF-Datei, enthalten.
- Sie verlinken innerhalb des ePapers gut erkennbar auf Ihr Impressum oder auf Ihre Webseite, auf der das Impressum leicht zu finden ist.
- Sie legen ein Impressum in der Menüleiste des ePaper-Players an.
Wie lege ich ein Impressum in der Menüleiste des ePapers an?
Das Anlegen eines Impressums erfolgt analog zum Anlegen des Datenschutzhinweises. Nachdem Sie die ePaper Einstellungen des entsprechenden ePapers geöffnet haben (siehe Abbildung 1), navigieren Sie zum zweiten Reiter Einstellungen Menüleiste. Bei der Option zum Impressum muss das Häkchen zum Anzeigen des Impressums aktiviert werden. Im Texteingabefeld können Sie nun Ihr Impressum einfügen (siehe Abbildung 2). Mit Hilfe des Source bearbeiten-Icons oben rechts haben Sie zudem die Möglichkeit, einen HTML-Code einzufügen, um so den Impressumstext individuell zu gestalten. Außerdem können Sie zusätzlich dazu die Höhe und Breite der Shadow-Box festlegen, in der das Impressum angezeigt wird.
Wie wird das Impressum im ePaper angezeigt?
Das Impressum wird Ihren Lesern als zusätzliches Symbol in der Menüleiste des ePaper-Players angezeigt. Klicken Ihre Leser nun auf das Symbol, öffnet sich eine Shadow-Box mit dem von Ihnen festgelegten Text.
Haben Sie weitere Fragen? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Mit einem 1000°ePaper immer auf der sicheren Seite
Mit unserem 1000°ePaper bietet sich Ihnen eine unkomplizierte Möglichkeit, Ihre Inhalte, Produkte und Dienstleistungen sowohl digital zu präsentieren, als auch datenschutzkonform zu publizieren. Aufgrund der benutzerfreundlichen Administration im ePaper CMS können Sie schnell und einfach die passenden Datenschutz-Einstellungen für Ihre Publikation wählen. Anschließend ist es egal, ob Sie Ihr ePaper auf der eigenen Seite einbinden oder online verbreiten – es bleibt DSGVO-konform.